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Abgabe von Eisenbahninfrastruktur

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Die DB Netz AG bietet Eisenbahninfrastruktureinrichtungen zur Übernahme und zum Weiterbetrieb an.

Die Grundlage für die Abgabe von Eisenbahninfrastruktureinrichtungen ergibt sich aus § 11 Allgemeines Eisenbahngesetz (AEG).

Zurzeit liegt eine Ausschreibung vor:

Strecke Biederitz (ausschl.) - Altengrabow (einschl.)

Dateiformat: PDF

Dateigröße: 0,03 MB

Ausschreibung der DB Netz AG vom 12.04.2012 bis zum 12.07.2012

Letzte Aktualisierung: 12.04.2012

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